Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen Schweiz
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen (AVL) gelten für alle Geschäfte (insb. für den Kauf von Feuerwehrmaterial), welche Kundinnen bzw. Kunden mit der Gebäudeversicherung Kanton Zürich (GVZ) im GVZ-Shop (Shop) des Logistikzentrums Bachenbülach (LZB) eingehen. Sie gelten zusätzlich zu den im Rahmen des Geschäftsvorganges allenfalls akzeptierten Bedingungen und gehen diesen bei Abweichungen ohne anderslautende schriftliche Vereinbarung vor. Kunde bzw. Kundin sind Gemeinden oder Kantone, welche im Bereich - Einkauf von Feuerwehrmaterial - mit der GVZ geschäftliche Beziehungen eingehen. Es werden keine Geschäftsbeziehungen mit Privatpersonen (natürliche Personen) eingegangen.
Bestellungen und Lieferungen sind nur innerhalb der Schweiz möglich. Abweichungen zu den AVL bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung der GVZ.
2. Benutzername und Passwort
Für die Nutzung des Shops sind Benutzername und Passwort erforderlich. Der Kunde (i.d.R. die Gemeinde) teilt der GVZ mittels eines Antragformulars schriftlich diejenigen Personen mit, welche den Shop nutzen dürfen.
Nach Prüfung des Antragformulars und erfassen der Daten (Name, Vorname, Funktion, Organisationseinheit, Gemeinde) wird der Benutzername in der Regel per E-Mail an die berechtigte Person versandt. Das Passwort wird mit eingeschriebener Post zugestellt.
Benutzername und Passwort sind streng vertraulich zu behandeln und dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Bei Verlust ist die GVZ sofort schriftlich zu benachrichtigen.
Änderungen an den Zugangsdaten (Benutzername und Passwort) können nur durch die GVZ aufgrund eines schriftlichen Gesuches oder einer schriftlichen Verlustmeldung vorgenommen werden. Die zum System zugelassenen Personen sind für die unter ihrem Login im Shop getätigten Bestellungen (Artikel und Menge) verantwortlich. Sie verpflichtet ihre Organisation diesbezüglich.
Die GVZ führt keine Kompetenzkontrollen durch, d.h. die Verantwortung für das Benützen des Shops und einer allfälligen Warenbestellung liegt beim registrierten Kunden selbst.
3. Anmeldung
Jede Warenbestellung im Shop der GVZ setzt ein Login mit Benutzername und Passwort voraus. Die kundenspezifischen Daten werden im Anmeldungsverfahren durch die GVZ geprüft und verarbeitet. Bei erfolgreicher Prüfung erhält der Kunde Zugang zum Shop.
4. Sicherheit
Bei der Datenübermittlung im Internet kann weder eine vertrauliche noch zuverlässige Übertragung garantiert werden. Dies gilt vom Kunden zur GVZ und auch von der GVZ zum Kunden.
Abweichendes gilt nur, wenn ausdrücklich auf eine gesicherte Verbindung, wie bspw. HTTPS, hingewiesen wird und der Browser die Schutzvorkehrungen auch anzeigt.
5. Angebot / Vertragsschluss
Die schriftliche oder elektronische Bekanntgabe von Preisen oder sonstigen Konditionen durch die GVZ ist grundsätzlich verbindlich. Preisänderungen, Irrtümer und Druckfehler bleiben ausdrücklich vorbehalten.
Sämtliche Produkteangaben, Abbildungen, etc. erfolgen auf dem Shop der GVZ vorbehältlich Abs. 1 ohne Gewähr und sind nicht als Zusicherung zu verstehen. Insbesondere kann für die Aktualität, die Vollständigkeit und Richtigkeit keine Haftung übernommen werden.
Der Vertragsschluss mit dem Kunden kommt zustande, sobald dem Kunden anschliessend an seine Bestellung im Shop die automatisch erzeugte Bestätigung des Bestellungseinganges angezeigt oder mittels E-Mail zugestellt wird.
6. Preise und Zahlung
Ohne anderslautende Bezeichnung sind sämtliche Preise in Schweizer Franken exkl. Mehrwertsteuer ausgewiesen.
Die Zahlung des Rechnungsbetrages hat, ohne jeden Abzug innerhalb von 30 Kalendertagen nach Rechnungsstellung durch die GVZ zu erfolgen.
Der Mindestbestellwert beträgt CHF 50.00.
7. Subventionen
Die Subvention der GVZ auf anrechenbare Warenbezüge wird auf der Rechnung direkt in Abzug gebracht. Die Anrechenbarkeit von Subventionen obliegt der GVZ auf Antrag der Gemeinde. Der Kunde hat keinen Rechtsanspruch.
8. Abholung
Im Normalfall muss die bestellte Ware im LZB abgeholt werden. Die Ware ist in der Regel zwei Wochen nach Bestelleingang im LZB abholbereit. Diese Frist ist als Richtwert zu verstehen und ist nicht verbindlich.
Der ordentliche Abholtag ist jeweils der Dienstag, Verschiebungen sind in Absprache mit dem LZB möglich.
9. Lieferung
In besonderen und dringenden Fällen kann die bestellte Ware geliefert werden. In der Regel sind alle Artikel ab Lager lieferbar. Die voraussichtliche Lieferfrist beträgt normalerweise 2 - 5 Arbeitstage. Angaben über die Lieferfristen gelten nur als Richtwerte und sind nicht verbindlich.
Kann die GVZ die Ware nicht termingerecht liefern, steht dem Kunden kein Recht zu, den Vertrag aufzulösen oder Schadenersatzansprüche geltend zu machen.
10. Versand- und Verpackungskosten
Allfällige Versand- und Verpackungskosten ab dem LZB werden separat ausgewiesen und dem Kunden zusätzlich in Rechnung gestellt. Verpackungsmaterial wird ohne anderslautende schriftliche Vereinbarung nicht zurückgenommen. Die GVZ behält sich vor, wahlweise Komplett- oder Teillieferungen durchzuführen.
Der Versand der Ware erfolgt auf Gefahr des Kunden, ist aber eventuell durch das jeweilige Transportunternehmen begrenzt transportversichert.
11. Prüfungspflicht und Rügeobliegenheit
Der Kunde hat die von der GVZ gelieferte / übergebene Ware unmittelbar nach Erhalt auf Vollständigkeit, Richtigkeit und Mängel zu prüfen. Allfällige Mängel sind der GVZ resp. dem allfälligen Transportunternehmen unverzüglich, spätestens aber innert 5 Arbeitstagen nach Lieferung / Übergabe schriftlich anzuzeigen.
Verdeckte Mängel sind unmittelbar nach deren Entdeckung schriftlich zu melden. Wird eine Mängelrüge nicht oder nicht rechtzeitig erhoben, gilt das Produkt als genehmigt.
12. Gewährleistung / Garantie
Jede Haftung / Gewährleistung der GVZ für Entwehrung und Mängel wird - soweit gesetzlich zulässig - wegbedungen. Ebenso wird das Recht des Kunden auf Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen insb. aufgrund von Mängeln oder Terminverzögerungen sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung - soweit gesetzlich zulässig - wegbedungen.
Die GVZ verkauft grundsätzlich fabrikneue Produkte von ausgewählten Herstellern. Die Garantiebestimmungen des jeweiligen Herstellers inkl. Garantiedauer, welche mit der Einlagerung der Ware im LZB beginnen, sind für die bei der GVZ gekauften Artikel massgebend. Im Garantiefall kann die GVZ situativ die Ware des Kunden entgegennehmen und an den Hersteller direkt weiterleiten oder den Kunden dazu anweisen, die Ware selbst an den Hersteller zu senden. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die Garantiebestimmungen des Herstellers in der Regel lediglich ein Recht auf Nachbesserung bzw. Austausch (Ersatzlieferung) vorsehen. Der Entscheid über Nachbesserung oder Austausch der Ware liegt in der Regel beim Hersteller. Andere oder weitergehende Garantieansprüche bestehen nicht. Die Garantieausbesserung oder der Garantieaustausch führt in der Regel zu keiner Verlängerung der ursprünglichen Garantiedauer.
Von der Herstellergarantie ausgeschlossen sind insbesondere Schäden infolge Veränderung oder Reparatur, die durch den Kunden verursacht wurden, oder infolge Abnutzung, mangelhafter Wartung, Missachtung von Betriebsvorschriften, übermässiger Beanspruchung, unsachgemässer Behandlung, chemischer oder elektrolytischer Einflüsse oder anderer Gründe (insbesondere wenn vom Hersteller nicht zugelassene Ersatzteile verwendet werden). Erhebt der Hersteller für die ausserhalb der Garantie liegende Reparatur Kosten, gehen diese zu Lasten des Kunden.
13. Umtausch / Rücknahme
Falls ein Produkt nicht den Vorstellungen des Kunden entspricht, kann das Produkt durch ein zweckmässiges und analoges Produkt ersetzt werden. Voraussetzung für einen Umtausch ist in jedem Fall, dass sich das Produkt in einem neuwertigen Zustand befindet. Der Entscheid, ob eine Ware umgetauscht wird, obliegt der GVZ. Es besteht kein Rechtsanspruch des Kunden.
Wünscht der Kunde eine Rücknahme der Ware, erfolgt im System der GVZ eine Gutschrift an den Kunden. Dieser kann sich bei einer weiteren Bestellungen / Lieferungen den entsprechenden Betrag anrechnen lassen. Der Entscheid über eine Rücknahme der Ware obliegt der GVZ. Es besteht kein Rechtsanspruch des Kunden. Speziell für einen Kunden angefertigte Produkte sind vom Umtausch oder der Rücknahme ausgeschlossen.
14. Sicherheitsbestimmungen
Für die Durchsetzung und Einhaltung der Produkte-Sicherheitsbestimmungen ist ausschliesslich der Kunde verantwortlich.
15. Eigentumsvorbehalt
Die von der GVZ gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Rechnungsbetrages im Eigentum der GVZ.
16. Datenschutz
Die Kundendaten werden nach den Vorschriften der Kantonalen Datenschutzgesetzgebung erhoben, verarbeitet und genutzt. Dabei werden die wirtschaftlich zumutbaren sowie technisch und organisatorisch möglichen Vorkehrungen getroffen, um die im Rahmen der Vertragsabwicklung anfallenden Daten gegen unbefugte Kenntnisnahme Dritter wirksam zu schützen.
Die erfassten Daten (Name, Vorname, Funktion, Organisationseinheit, Gemeinde, bestellte Artikel, Datum und Uhrzeit der Bestellung, Chronik der Bestellungen, IP-Adresse etc.) werden nur für den Zweck und im Umfang, in dem dies für die Erfüllung und Durchführung des Vertrages erforderlich ist, bearbeitet. In diesem Umfang und zu diesem Zweck können die erfassten Daten auch durch ein mit der GVZ verbundenes Unternehmen (Outsourcing) bearbeitet oder an dieses weitergegeben werden.
17. Haftung
Sämtliche Haftungsansprüche werden, soweit gesetzlich zulässig, wegbedungen. Für Folgeschäden aus der Verwendung der Produkte wird, soweit gesetzlich zulässig, jede Haftung abgelehnt.
18. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AVL ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die gänzliche oder teilweise unwirksame Regelung wird durch diejenige Regelung ersetzt, die den wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung bestmöglich verwirklicht.
19. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen der GVZ und den Kunden unterliegen dem materiellen Schweizer Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechtes und des UN-Kaufrechts.
Unter Vorbehalt abweichender zwingender Gerichtsstände des Bundesrechts ist ausschliesslicher Gerichtsstand Zürich, Schweiz.
20. Schlussbestimmungen
Die GVZ behält sich das Recht vor, die vorliegenden AVL jederzeit zu ändern. Die jeweils aktuelle und verbindliche Fassung der AVL wird auf dem Internet im Shop publiziert und gilt durch den Kunden ab Veröffentlichung als akzeptiert.
Die Akzeptanz muss zudem bei jeder Bestellung im Shop durch den Kunden bestätigt werden.
Zürich, 26.05.2021